Barrierefreiheitserklärung für EasyPark
Einleitung
Bei EasyPark verpflichten wir uns, allen Nutzer:innen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – ein barrierefreies Nutzungserlebnis zu bieten. Wir bemühen uns, den Anforderungen eines möglichst breiten Publikums gerecht zu werden und halten uns an etablierte Standards für Barrierefreiheit.
Diese Erklärung wurde erstellt, um die Nutzer:innen über die Barrierefreiheit unseres Dienstes zu informieren, einschließlich der Übereinstimmung mit relevanten gesetzlichen und technischen Standards. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Teile unserer Apps und Websites, die vom Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act) und dessen jeweiliger nationaler Umsetzung gemäß EN 301 549 (entsprechend WCAG 2.2, Level A & AA) erfasst werden. Die übrigen Teile unserer Apps und Websites werden ebenfalls überprüft, um zukünftige Verbesserungen umzusetzen.
Beschreibung des Dienstes und Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
EasyPark bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Auffinden, Verwalten und Bezahlen von Parkplätzen sowie dem Laden von Elektrofahrzeugen an. Unsere Dienste sind über mobile Apps, Webdienste sowie über Zahlungskioske für Parkplätze zugänglich und unterstützen eine breite Palette von Nutzerbedürfnissen. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit der Dienste haben wir folgende Maßnahmen getroffen:
Textbasierte Beschreibungen: Ausführliche schriftliche Informationen in einfacher Sprache auf Teilen der Website sowie Alternativtexte zu allen visuellen Inhalten
Kompatibilität mit Screenreadern: Vollständige Funktionsfähigkeit mit gängigen Screenreadern
Funktionen für hohen Kontrast und Zoom: Anpassbarer Kontrast und skalierbarer Text für Nutzer:innen mit Sehbehinderungen
Unsere Dienste werden über Benutzeroberflächen bereitgestellt, die die Barrierefreiheit durch folgende Funktionen unterstützen:
Klar strukturierte Navigation: Logische Layouts mit konsistenten Überschriften, Bereichen und Menüs
Tastaturzugänglichkeit: Funktionen, die in Teilen per Tastatur bedienbar sind
Hilfe und Unterstützung: Leitfäden und Hilfefunktionen in barrierefreien Formaten
Fehlermeldungen: Klare und beschreibende Fehlermeldungen zur Unterstützung bei der Fehlerbehebung
Anpassbare Einstellungen: Optionen für Nutzer:innen zur Personalisierung bestimmter Einstellungen, wie z. B. Schriftart oder ein Darstellungsmodus mit dunklem Hintergrund
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Designprozesses. Wir berücksichtigen diese bereits in den frühen Phasen der Entwicklung, um umfassende und durchdachte Benutzeroberflächen für alle Zielgruppen zu schaffen. Darüber hinaus streben wir kontinuierlich nach Verbesserungen der Barrierefreiheit durch folgende Maßnahmen:
Regelmäßige Schulungen zur Barrierefreiheit: Unser Team erhält regelmäßig Schulungen zu bewährten Praktiken im Bereich der Barrierefreiheit, damit alle Mitarbeitenden über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, unsere Dienste inklusiv und normkonform zu gestalten.
Regelmäßige Tests: Unsere Dienste werden laufend nach den aktuellsten Richtlinien zur Barrierefreiheit getestet, einschließlich WCAG 2.2, Level A & AA, sowie EN 301 549. Notwendige Anpassungen werden vorgenommen, um die Barrierefreiheit dauerhaft zu gewährleisten.
Feedback-Mechanismen: Wir haben Kanäle eingerichtet, über die Nutzer:innen Rückmeldungen zu Barrierefreiheitsfragen geben können. Wir bemühen uns, gemeldete Anliegen umgehend zu bearbeiten.
Verständliches Design: Unsere Benutzeroberfläche verwendet klare und einfache Sprache und vermeidet unnötige Komplexität.
Robuste Inhalte: Wir stellen die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten sicher, einschließlich unterstützender Technologien.
Darüber hinaus nutzen wir eine branchenführende digitale Barrierefreiheitslösung von Level Access, um die Konformität mit Barrierefreiheitsstandards aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Level Access setzen wir folgende Maßnahmen um, um das Nutzererlebnis für alle Personen zu verbessern:
Selbstevaluierung: Regelmäßige interne Prüfungen und Bewertungen
Wissensaustausch: Barrierefreiheitsorientierte Besprechungen und Workshops
Audits und Tests durch Dritte: Beurteilungen durch externe Expert:innen für Barrierefreiheit
Überwachung: Automatisierte Konformitätsprüfungen in regelmäßig festgelegten Abständen
Dokumentation: Interne Berichterstattung zur Einhaltung der Barrierefreiheit
Konformitätsstatus
Die vom Europäischen Barrierefreiheitsgesetz erfassten Teile unserer Apps und Websites entsprechen folgenden Standards:
WCAG 2.2 Level AA
EN 301 549
Diese Erklärung basiert auf einem unabhängigen Barrierefreiheitsaudit (VPAT-Bericht), das im März 2025 durch eine externe Fachstelle durchgeführt wurde. Dieses Audit dient als Grundlage für unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit, stellt jedoch keine Garantie für vollständige rechtliche Konformität in jeder Implementierung oder Nutzungssituation dar.
Die Funktionen zur Barrierefreiheit können je nach Plattform, Browser und Konfiguration variieren. Von Nutzer:innen vorgenommene Anpassungen der EasyPark-Dienste können sich auf die Barrierefreiheit auswirken.
Einschränkungen und Alternativen
Obwohl wir bestrebt sind, allen Nutzer:innen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen, können bestimmte Einschränkungen bestehen. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen, bitten wir um Mitteilung. Wir bemühen uns, eine alternative Lösung anzubieten.
Für unsere Kartenansichten zum Parken stehen Listen- und Suchalternativen zur Verfügung.
Unsere Hardwareprodukte für Parkkioske werden derzeit geprüft, um potenzielle Barrieren zu beseitigen.
Unverhältnismäßige Belastung
Für bestimmte Karten- und Zahlungsintegrationen nutzen wir Software von Drittanbietern. Wir überwachen laufend unsere Anbieter sowie die Barrierefreiheit dieser Integrationen.
Feedback und Kontaktinformationen
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Dienste. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, schreiben Sie uns bitte an: accessibility@easypark.net.
Veröffentlichungsdatum: 26. Juni 2025
Letzte Überprüfung: 26. Juni 2025